Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hotelaufnahmevertrag

1. GELTUNGSBEREICH 
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag), sowie für Verträge über die mietweise Überlassung von Geschäftsräumen.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung, die Gebrauchsüberlassung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, zu öffentlichen Einladungen oder zu sonstigen Werbemaßnahmen, zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
1.4 Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler als Organisator beauftragt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Es handelt sich um eine Nichtraucher Hotel. Rauchen ist im Hotel nicht gestattet.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertargsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgmein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preiss angemessen, höchstens jedoch um 20% anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; das Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nach zu belasten.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5. Rechnungen des Hotels sind innerhalb 7 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 10,00 an das Hotel zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
3.6. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden, und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel 100 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn in Rechnung stellen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist.
3.7 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.8. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
3.9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegebenenfalls gegen Berechnung mitgebracht werden.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
5. RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels im Rahmen auf sein Recht zur Stornierung binnen einer vom Hotel festgesetzten Frist nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zur festen Buchung im Rahmen einer vom Hotel festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in diesem Fall, dass ab diesem Tag ein Hotelaufnahmevertrag zustande kommt und die ursprünglich vereinbarte, kostenlose Stornierungsfrist außer Kraft gesetzt wird.
5.2Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Hotelaufnahmevertrag berechtigt.
5.3Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt
5.4Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5.5Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. den Abbruch verlangen.
5.6Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2, 3 und 5 ein Schadensersatzanspruch vom Hotel gegen den Kunden entstehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 4 Sätze 2 und 3 gelten in diesem Fall entsprechend. Dem Kunden bleibt in diesen Fällen der Nachweis möglich, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus Klausel IV bleiben von dieser Regelung unberührt.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben durch die Zahlung des Zimmerpreises unberührt. Muss das Hotel Gäste wegen der verspäteten Räumung in einem anderen Hotel unterbringen, trägt der Kunde sämtliche hierfür anfallende Kosten. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500, -und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800, -. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht. (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
7.3. Soweit vom Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und für deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
7.5 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, drei Wochen auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel eine Vernichtung vor.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
8.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Berlin, Stand Februar 2024

Zusatzvereinbarung für Veranstaltungen
Diese Zusatzvereinbarungen gelten neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen auf dem Hotelgelände.
1.1. Mindestumsatz
Buchungsvoraussetzungen für Bankett-Veranstaltungen im Hotel Alter Markt ist ein garantierter Mindestumsatz gemäß der Mindestumsatztabelle für die gebuchten Räumlichkeiten anzuwenden auf Speisen & Getränke (hierzu zählen nicht Fremddienstleistungen und Waren z.B. Floristik). Bei Unterschreitung des Mindestumsatzes wird die Differenz entsprechend in Rechnung gestellt.
1.2. Veranstaltungszeiten
Die Veranstaltungsräume stehen dem Besteller bei Buchung ausschließlich am Veranstaltungstag zur Verfügung (1.5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis max. 23:30 Uhr bzw. 1.45Uhr Uhr). Folgende Zeiten sind somit unbedingt zu beachten:
Musikende: 23:00 Uhr im Haus und Pavillione, 1:30Uhr im Bootshaus
Ausschankschluss: 22:30 Uhr im Haus und Pavillione, 1:00Uhr im Bootshaus
Saalräumung: 23:15 Uhr im Haus und Pavillione, 1:45Uhr im Bootshaus
1.3. Gästeanzahl
Eine verbindliche Teilnehmerzahl muss dem Hotel spätestens 15 Tage vor Veranstaltung vorliegen. Die Teilnehmerzahl muss wie folgt aufgelistet werden:
Erwachsene ab 12 Jahre
Kinder 3-11 Jahre
Kinder 0-2 Jahre
Die mitgeteilte verbindliche Teilnehmerzahl ist Rechnungsgrundlage. Änderungen dieser Teilnehmerzahl sind bis max. 15 Tage vor Veranstaltung möglich. Hierbei wird eine Reduzierung lediglich bis max. 4 Personen akzeptiert. Eine Reduzierung der Personenanzahl unterhalb der Mindestbestellmenge für Speisen sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt. Reduzierungen ab 14 Tage vor Veranstaltung oder am Veranstaltungstag selbst werden nicht berücksichtigt. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden. Andernfalls wird für diese Gäste der vereinbarte Preis zusätzlich in Rechnung gestellt.
1.4. Stornierungsbedingungen
Eine Stornierung der Veranstaltung nach Reservierung ist nicht kostenfrei möglich. Im Falle einer Stornierung werden dem Besteller folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Buchungsdatum bis 12 Wochen vor Veranstaltung 50 % des Mindestumsatzes od. Raummiete
12 Wochen bis 15 Tage vor Veranstaltung 80 % des Mindestumsatzes
Ab 14 Tage vor Veranstaltung 100 % des Mindestumsatzes
1.5. Personal
Servicepersonal ist im Menü- bzw. Buffetpreis für die gebuchte Veranstaltungsdauer inklusive. Die Anzahl der Mitarbeiter wird vom Hotel festgelegt. Sollte es zu einer Verlängerung der Veranstaltung kommen werden für jeden Mitarbeiter (max. 4) pro angefangene Stunde 65,00€ in Rechnung gestellt. Die Anzahl der Mitarbeiter wird vom Hotel festgelegt. Für das Personal wird ein obligatorisches Trinkgeld i.H.v. 8,925% der Gesamtrechnung vereinbart und mit auf die Rechnung geschrieben.
1.6. Speisen & Getränke
Die Auswahl der Speisen & Getränke muss spätestens 4 Wochen vor Veranstaltung festgelegt werden. Diese Auswahl wird Vertragsbestandteil.
Des Weiteren ist zu beachten: Es dürfen keine eigenen (mitgebrachten) Speisen & Getränke im Hotel oder dem dazugehörigen Außengelände verzehrt werden. Ein Verstoß wird mit einem Korkgeld i.H.v. 800,00€ berechnet.
Ausnahme: Kuchen/Torten (Gedeckpreis wird vom Hotel festgelegt). Für mitgebrachten Kuchen übernimmt das Hotel keinerlei Haftung. Speisen & Getränke, die nach Beendigung des Essens übrig sind (max. Standzeit des Buffets 2h), können in selbst mitgebrachten Containern mitgenommen werden. Das Hotel übernimmt für diese Speisen keinerlei Haftung. Das Hotel verfügt über kein Verpackungsmaterial und stellt keines zur Verfügung. Eine „Ausleihe“ von Hoteleigentum ist ausgeschlossen. Bei Verstoß behält sich das Hotel das Recht vor, den Vorfall zur Anzeige zu bringen und Hausverbot auszusprechen. Sollten keine Container zur Speisenaufbewahrung mitgebracht worden sein, werden die Speisen nach der maximalen Standzeit von 2h fachgerecht entsorgt.
1.7. Brandschutz
Die Verwendung von jeglichem offenen Feuer ist im Haus grundsätzlich nicht gestattet. Hierzu zählen insbesondere Sprühfeuer, Wunderkerzen & Spitzkerzen. Ausnahme: Tischkerzen in Glasbehältern. Auch die Verwendung von Nebelmaschinen ist im Haus verboten.
1.8. Beschädigung
Für Schäden an Haus und Inventar durch den Besteller oder seiner Gäste haftet der Besteller. Das Hotel behält sich vor, für übermäßigen Glasbruch entsprechende Kosten in Rechnung zu stellen. Störungen oder Beschädigungen an von dem Hotel zur Verfügung gestellten oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit auf Kosten des Kunden sofort beseitigt.
1.9. Behördliche Erlaubnisse
Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften, die Einhaltungen der Bestimmungen des Lärmschutzes, des Jugendschutzes, u. a. sowie die Zahlung der GEMA Gebühren.
1.10. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
1.11. Reinigung
Eine verhältnismäßige Reinigung des Veranstaltungsraumes sowie weiterer Bereiche des Hotels die von Teilnehmern der Veranstaltung genutzt werden, ist im Menü- bzw. Buffetpreis enthalten. Jeder Reinigungsmehraufwand wird dem Besteller pauschal mit 600,00€ in Rechnung gestellt. Hierzu zählen insbesondere Verunreinigungen durch Konfetti, Streudekoration, Farben, sowie Verunreinigungen durch Fäkalien und andere Körperflüssigkeiten. Das Hotel behält sich vor, evtl. Mehrkosten für z.B. Teppichreinigung, Maler- und Reparaturarbeiten zusätzlich in Rechnung zu stellen.
1.12. Dekoration
Der Besteller ist selbst verantwortlich für seine Dekoration und hat die Dekorationsvorgaben des Hotels zu beachten. Es dürfen keine Nägel oder sonstiges in Wände und Balken geschlagen werden, um zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten zu schaffen. Konfetti ist auf dem gesamten Gelände verboten.
1.13. Hausrecht
Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass er selbst und seine Gäste ein tadelloses Benehmen gegenüber anderen Gästen und dem Personal des Hotels entgegenbringen. Der Eigentümer des Hotels und seine Stellvertreter (Serviceleitung) sind grundsätzlich berechtigt, bei unangebrachtem Verhalten in Folge von z.B. übermäßigem Alkoholkonsum, einzelne Gäste des Hauses zu verweisen. Bei besonders schwerwiegendem Verhalten kann die Veranstaltung vorzeitig beendet werden.
1.14. Anzahlung
Wir behalten uns eine Anzahlung in Höhe von 50 % des zu erwartenden Mindestumsatzes/Miete vor. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß bis 7 Tage nach Buchungsdatum geleistet, steht dem Hotel ein Rücktrittsrecht zu.
1.15. Datenschutz
Das Hotel verpflichtet sich personenbezogene Daten im Rahmen der EU-DSGVO zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Besteller stimmt der Erhebung, Speicherung & Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu, sofern Sie im Rahmen der Veranstaltung benötigt werden.
2 Schlussbestimmungen
2.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
2.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
2.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
2.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Berlin, Stand Februar 2024

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